Meist ja – wenn es sich um eine “Richtlinien-Psychotherapie” handelt. Für gesetzlich Versicherte ist ambulante Psychotherapie (auch als Gruppentherapie oder kombiniert) grundsätzlich eine Leistung der GKV – ohne Zuzahlung –, sofern eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und die Behandlung von einer approbierten, kassenzugelassenen Psychotherapeutin / einem kassenzugelassenen Therapeuten erbracht wird.
Wichtig dabei:
- Nicht erstattungsfähig sind reine Beratungen ohne Krankheitswert (z. B. allgemeine Lebens-, Ehe-, Erziehungs- oder Sexualberatung).
- Es gibt niedrigschwellige Gruppenangebote wie die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung, für die kein Antrag bei der Krankenkasse nötig ist.
- Für eine längere Richtlinientherapie (Kurz-/Langzeit) wird in der Regel ein formales Verfahren/Antrag über die Praxis angestoßen.
- Online per Video ist (unter den geltenden Regeln) grundsätzlich möglich, auch für Gruppentherapie.
Privatversicherung/Beihilfe: Häufig werden Gruppenangebote erstattet, aber abhängig vom Tarif (oft mit Genehmigungs-/Nachweispflichten). Hier lohnt sich ein kurzer Blick in den Vertrag bzw. eine Anfrage bei der PKV.
Bei Depression kann Gruppentherapie besonders hilfreich sein, weil sie Aktivierung und Verbindung zusammenbringt:
- Wirksamkeit: Gruppentherapien gelten in vielen Settings als mindestens genauso wirksam wie Einzeltherapien.
- Weniger Isolation: Depression führt oft zu Rückzug – eine Gruppe bietet regelmäßig Kontakt und Zugehörigkeit.
- Normalisierung & Entlastung: „Ich bin nicht allein damit“ – das senkt Scham und Selbstabwertung.
- Lernen am Beispiel: Strategien anderer übernehmen, Rückmeldungen bekommen, neue Sichtweisen entwickeln.
- Übungsraum: Kommunikation, Selbstfürsorge, Tagesstruktur, Umgang mit Grübeln – alltagsnah trainierbar.
(Hinweis für die Praxis: Bei sehr schwerer Symptomatik oder akuter Suizidalität braucht es ggf. zuerst engmaschigere/individuellere Versorgung.)
Grundsätzlich eignen sich Gruppen gut für Themen, bei denen Psychoedukation, Skills-Training, Austausch und Übung hilfreich sind – z. B.:
- Depression, Angst, soziale Ängste, Stress/Überforderung
- Emotionsregulation, Selbstwert, Achtsamkeit, Umgang mit Grübeln
- Sucht/Alkohol & Rückfallprävention (oft mit klaren Rahmenbedingungen)
- Trauma eher stabilisierend/ressourcenorientiert (ohne detailliertes “Durcharbeiten” belastender Inhalte)
Für die Kostenübernahme in der GKV ist entscheidend: Es muss eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegen (z. B. affektive Störungen, Angst-/Zwangsstörungen, Reaktionen auf Belastungen, Essstörungen, Persönlichkeitsstörungen; substanzbezogene Störungen in der Regel bei Abstinenz).
Reine Beratungsanlässe ohne Krankheitswert (z. B. allgemeine Lebens-/Paarberatung) sind typischerweise keine GKV-Leistung.
Das ist kein Entweder-oder, sondern zwei verschiedene Ebenen:
- Gruppentherapie beschreibt das Setting: Therapie findet mit mehreren Teilnehmenden statt (ggf. auch kombiniert mit Einzel).
- Verhaltenstherapie beschreibt die Methode/das Therapieverfahren (z. B. mit Übungen, Exposition, Verhaltensaktivierung, Arbeit an Gedanken und Gewohnheiten).
Wichtig: Verhaltenstherapie kann als Einzel- oder Gruppentherapie durchgeführt werden – genauso wie andere anerkannte Verfahren (z. B. tiefenpsychologisch fundiert/analytisch oder systemisch).
Wenn du willst, formatiere ich dir die vier Antworten auch direkt als FAQ-Block (kurz, scannbar, mit optionalen “Mehr lesen”-Absätzen) – passend zu euren Seiten.
